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von Zimmerstornierungen
Im laufenden Geschäftsbetrieb kommt
es häufig dazu, dass Reservierungen abgesagt werden.
Diese Stornierungen erfolgen aus den unterschiedlichsten Gründen.
Es kommt vor, dass reservierte Zimmer für den kompletten
Reservierungszeitraum abgesagt werden oder dass der Zeitraum
der Reservierung verkürzt wird.
Der Beherbergungsvertrag, der bei einer verbindlichen
Reservierung geschlossen wurde, besagt dass der Gast den Hotelzimmerpreis
leisten muss wenn er nicht durch Umstände gehindert wird
mit denen er überhaupt nichts zu tun hat. Das heißt
wenn ein Gast absagt weil er krankt ist oder aus beruflichen
Gründen in einer anderen Stadt übernachtet ist er
zur Zahlung verpflichtet. Sollte er aber nicht anreisen können
weil ein Unwetter seinen Flug verhindert dann ist er von der
Zahlung befreit.
In den meisten Fällen wird aus Kulanz
auf die Zahlung des fälligen Preises verzichtet. Diese
Kulanz hat den Effekt, dass die Gäste auch beim nächsten
Mal ein Hotelzimmer buchen und nicht durch komplizierte Stornierungsmodi
verschreckt werden. Das frei gewordene Hotelzimmer geht wieder
in den freien Verkauf. Die Reservierung wird storniert und
aus dem Anreiseordner entfernt. Außerdem wird das reservierte
Zimmer aus dem Reservierungssystem gelöscht, damit es
nicht mehr als reserviert gilt und die freien Zimmer für
alle Rezeptionsmitarbeiter zu erkennen sind.
Es gibt aber auch die Situation, dass die
Stornierung nicht akzeptiert wird. Dies ist oft der Fall bei
großen Messen oder in Zeiten in denen das Hotel hoch
belegt ist. Hier sichert sich der Hotelier durch die Bekanntgabe
seiner Stornobedingungen ab. Diese werden dem Gast bei der
Reservierung mitgeteilt und die Reservierung durch die Angabe
zum Beispiel seiner Kreditkartendetails bestätigt. Nun
ist das Zimmer verbindlich für den Gast reserviert. Sollte
der Gast das Zimmer kurzfristig stornieren und der Hotelier
kann das Zimmer nicht mehr weiter verkaufen, wird der Zimmerpreis
abzüglich der Einsparungen von der angegebenen Kreditkarte
abgebucht. Sollte keine Kreditkarte vorliegen besteht die
Möglichkeit dem Gast eine "No-Show"-Rechnung
zuzustellen. Die "No-Show"-Rechnung setzt sich aus
dem Zimmerpreis abzüglich der Einsparungen zusammen.
Der Gast ist aufgrund des, bei der Reservierung geschlossenen,
Beherbergungsvertrags zur Zahlung verpflichtet.
Wird ein Zimmer, zum Beispiel über einen
Hotel-Reservation-Service gebucht, besteht die Möglichkeit
einer nicht garantierten Reservierung. Bei dieser Reservierungsart
geht das Zimmer zu einem festgelegten Zeitpunkt wieder, für
den Gast kostenfrei, in den freien Verkauf. Der Zeitpunkt
ist meist 18 Uhr. Nach 18 Uhr entfällt für den Gast
die Zahlungsverpflichtung, aber auch der Anspruch auf das
reservierte Zimmer. So eine Absprache ist auch zwischen Hotelier
und Gast möglich und ist eine Art Rücktrittsklausel
aus dem Beherberungsvertrag.
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